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Betriebsbeauftragter für Abfall
Unternehmen der Entsorgungsbranche haben gemäß den Bestimmungen der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) einen Betriebsbeauftragten zu bestellen.
Er hat im Unternehmen u.a. Überwachungs- und Aufklärungsaufgaben wahrzunehmen. Der externe Abfallbeauftragte der bvse-Zert GmbH übernehmt die in § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) festgelegten Aufgaben und dokumentiert die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen im Jahresbericht.