Externe Betriebsbeauftragte
Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen spezielle Beauftragte zu bestellen. Für kleine und mittelständische Unternehmen kann es sinnvoll sein, externe Beauftragte befristet oder auf Dauer zu bestellen.
Die Entscheidung für einen externen Betriebsbeauftragten bietet dem Unternehmen ganz praktische Vorteile, da es die Schulungskosten des externen Betriebsbeauftragten nicht zu tragen hat und kein eigener Arbeitnehmer für die Erfüllung dieser Aufgabe abgestellt werden muss.
Maßgeblich ist aber, dass externe Beauftragte, aufgrund langjähriger Erfahrung in ihrem Fachgebiet, ihre Aufgaben in hoher Qualität und mit größter Effizienz wahrnehmen können. Unternehmen erfüllen damit die grundlegenden rechtlichen Vorgaben und können sich besser auf Ihren geschäftlichen Bereich konzentrieren.