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Betriebsbeauftragter
für Immissionsschutz
Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen sind gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz zu bestellen. Allerdings darf weder der Anlagenbetreiber noch der Betriebsleiter diese Funktion bekleiden.
Der externe Betriebsbeauftragte der bvse-Zert GmbH kann hier gerade für mittelständische Unternehmen eine optimale Lösung sein. Er sorgt durch regelmäßige Begehung und Kontrolle der Anlage dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und die getroffenen und beabsichtigen Maßnahmen im Jahresbericht dokumentiert werden.