Die bvse-Zert GmbH ist der Qualitätsdienstleister für die Recycling-, Sekundärrohstoff- und Entsorgungsbranche.
Wir setzen uns für eine effiziente und leistungsfähige Qualitätssicherung bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ein, organisieren Zertifizierungen, führen Begutachtungen durch und bieten externe Betriebsbeauftragte sowie Schulungen für EfbV-Sachverständige an.
Wir begutachten im Auftrag der bvse-Entsorgergemeinschaft e.V. Branchenunternehmen zur Zertifizierung nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung.
Darüber hinaus begutachten und zertifizieren wir Datenträgervernichtungsanlagen (Shredder für Akten, Festplatten, optische Datenträger) als Grundlage für die Qualitätssiegelzertifizierung Akten- und Datenträgervernichtung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Im Auftrag und nach den inhaltlichen Anforderungen des bvse führen wir Zertifizierungen für die bvse-Qualitätssiegel Textilsammlung, Altholzverwertung sowie Akten- und Datenträgervernichtung durch.
Gerne informieren wir interessierte Unternehmen über die inhaltlichen Anforderungen, den organisatorischen Rahmen und die anfallenden Kosten.
Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen spezielle Beauftragte zu bestellen. Für kleine und mittelständische Unternehmen kann es sinnvoll sein, externe Beauftragte befristet oder auf Dauer zu bestellen.
Die Entscheidung für einen externen Betriebsbeauftragten bietet dem Unternehmen ganz praktische Vorteile, da es die Schulungskosten des externen Betriebsbeauftragten nicht zu tragen hat und kein eigener Arbeitnehmer für die Erfüllung dieser Aufgabe abgestellt werden muss.
Maßgeblich ist aber, dass externe Beauftragte, aufgrund langjähriger Erfahrung in ihrem Fachgebiet, ihre Aufgaben in hoher Qualität und mit größter Effizienz wahrnehmen können. Unternehmen erfüllen damit die grundlegenden rechtlichen Vorgaben und können sich besser auf Ihren geschäftlichen Bereich konzentrieren.
Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen sind gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz zu bestellen. Allerdings darf weder der Anlagenbetreiber noch der Betriebsleiter diese Funktion bekleiden.
Der externe Betriebsbeauftragte der bvse-Zert GmbH kann hier gerade für mittelständische Unternehmen eine optimale Lösung sein. Er sorgt durch regelmäßige Begehung und Kontrolle der Anlage dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und die getroffenen und beabsichtigen Maßnahmen im Jahresbericht dokumentiert werden.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine wichtige Funktion für den betrieblichen Arbeitsschutz. Sie hat nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen.
Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit der bvse-Zert GmbH ermittelt die Gefährdungen und die damit verbundenen Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.Daraus werden die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes abgeleitet. Ziel ist, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz optimal in die Betriebsabläufe zu integrieren.
Unternehmen der Entsorgungsbranche haben gemäß den Bestimmungen der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) einen Betriebsbeauftragten zu bestellen.
Er hat im Unternehmen u.a. Überwachungs- und Aufklärungsaufgaben wahrzunehmen. Der externe Abfallbeauftragte der bvse-Zert GmbH übernehmt die in § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) festgelegten Aufgaben und dokumentiert die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen im Jahresbericht.
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