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Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa/FaSi)
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine wichtige Funktion für den betrieblichen Arbeitsschutz. Sie hat nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen.
Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit der bvse-Zert GmbH ermittelt die Gefährdungen und die damit verbundenen Risiken für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.Daraus werden die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes abgeleitet. Ziel ist, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz optimal in die Betriebsabläufe zu integrieren.